Ritualsitz

Objekt Ritualsitz, Zeremonialhocker, Häuptlingshocker
Kultur Borneo, Kalimantan, Ost-Kajan, Dayak
Zeit 19. Jahrhundert, Beginn 20. Jahrhundert
Maße H: 29,50 cm, B: 50 cm
Material Weichholz, Pigmente

Der dreibeinige Ritualsitz wurde von Heilern oder Schamanen benutzt und ist in Form eines Drachen (aso-Motiv) aus einem Holzstück gearbeitet. Eine braune Pigmentschicht bedeckt das Holz.

Besondere Sitze waren bei gawai (Festivals) als Rangabzeichen und Statusausweis hochrangiger Krieger vorgesehen. Für gewöhnlich sitzen die Dayak ebenerdig auf Rattanmatten. Stühle bzw. Sitzhocker dürften in Indonesien erst im Laufe der letzten Jahrhunderte unter muslimischem Einfluss aufgekommen sein, denn auf hindu-javanischen Tempelfriesen sind sie nicht anzutreffen.

Festivals schließen Invokationen und Gesänge (pengap oder timang) ein, bei denen die Ahnen aufgefordert werden, sich einzufinden. Sie werden von Barden (lemambang) oder Heilern bzw. Schamanen (manang) moderiert. Oft wird hierbei ein Stuhl bereitgestellt, auf dem die hohen Ahnen aufgerufen sind, Platz zu nehmen und den Festlichkeiten beizuwohnen. Es ist wahrscheinlich, dass der vorliegende Sitz für die rituelle Platzierung eines hochrangigen Vorfahren anlässlich eines der großen Vogel- oder Kriegsfestivals vorgesehen war. Sitze für Menschen waren meist anatomischer ausgearbeitet und hatten kurze Rückenstützen. Die Sitzordnung und die Verteilung der Speisen sowie des Reisweins waren streng reglementiert. Der Vorstand des Langhauses oder Kriegsführer (raja berani) würdigte seine besten Gefolgsleute durch die Erstbewirtung an seiner Seite im Rahmen der Festivals. Es ist wahrscheinlich, dass der mit aso (Drachenmotive, die dem Adel vorbehalten waren) verzierte Stuhl bei Festivals als symbolischer Sitz der Ahnen vorgesehen war; er kann bei der Bewirtung mit Reiswein möglicherweise auch durch einen hochrangigen Krieger benutzt worden sein. Außerhalb der Festzeiten waren solche Stühle vor den Wohn-Appartements des Adels auf der Veranda im Langhaus aufgestellt und dokumentierten den Rang der adligen Appartement-Inhaber, die sich im Alltag kaum anders verhielten als die „Gemeinen“ und weitgehend dieselben Tagesabläufe hatten.

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